Anfahrtspauschale
Anfahrtspauschale
Abrechnung bei der privaten/gesetzlichen Unfallversicherung
Die Anfahrtspauschale für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung betragen Einsatz 7,65 €.
Mit dieser Pauschale ist der Aufwand für alle mit den erbrachten Leistungen in Zusammenhang stehenden Wege abgegolten.
Zusätzliche Kosten dürfen nicht berechnet werden.
Die Anfahrtspauschale ist pro erbrachte Leistung zu erbringen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Abrechnung bei der privaten/gesetzlichen Unfallversicherung
Verrichtung allgemein anfallender Tätigkeiten im Haushalt (Reinigung der Wohnung, Blumenpflege, Hilfe bei der Nahrungszubereitung, Bügeln usw.)
Arbeiten im Garten oder auf der Terrasse werden nicht übernommen.
Alltagsbegleitung
Alltagsbegleitung
Abrechnung bei der privaten/gesetzlichen Unfallversicherung
Als Alltagsbegleiter übernehme ich Hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen, d.h. Einbeziehen des Pflegebedürftigen Kunden, beim Kochen und Backen, jahreszeitliches Dekorieren der Wohnung, Ordnung machen und bei Gottesdienst oder Friedhofsbesuch und unterstütze bei alltäglicher Korrespondenz mit öffentlichen Stellen, Versicherungen und/oder Banken.